Frankfurt am Main, 16.01.2024 (lifePR) – Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als in 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. Im Vergleich zu 2022 (869 Organspender; 10,3 Spender pro Million Einwohner) ist die Zahl der Spenderinnen und Spender damit um 11 Prozent gestiegen. Auch die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, ist gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe (2022: 2.662). Dazu zählten 1.488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und 2 Därme. Die Zahl der organspendebezogenen Kontakte stieg ebenfalls: Dies sind die Fälle, in denen sich die Kliniken an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) gewendet haben, um über eine mögliche Organspende zu sprechen. Diese Kontakte stiegen von 3.256 in 2022 auf 3.412 in 2023.
In den 45 hiesigen Transplantationszentren wurden im vergangenen Jahr insgesamt 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen (2022: 2.795). Damit wurde bundesweit insgesamt 2.866 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt (2022: 2.695). Gleichzeitig stehen in Deutschland knapp 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.
Der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. med. Axel Rahmel, kann auch weiterhin keine Entwarnung geben, was die Situation der Organspende in Deutschland betrifft: „Durch den enormen Einbruch der Spenderzahlen im Jahr 2022 bringt uns das Plus von 11 Prozent zumindest wieder zurück auf das Niveau, das wir in den Jahren zuvor halten konnten – und das ist angesichts der rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten deutlich zu niedrig. Wir haben nach wie vor einen erheblichen Mangel an Spenderorganen, sodass nicht allen Menschen, die auf ein Organ warten, geholfen werden kann, obwohl wir die medizinischen Möglichkeiten dazu haben. Die Transplantation stellt für die meisten von ihnen die beste und nicht selten auch die einzig verbleibende Behandlungsoption dar, um zu überleben.
Jedes einzelne Organ zählt und kann ein Leben retten. Wir dürfen die darauf angewiesenen Menschen nicht im Stich lassen, sondern wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, ihnen mit einem geeigneten Spenderorgan zu helfen.“
Diese Möglichkeiten umfassen laut Rahmel insbesondere auch neue technische Entwicklungen, die einzelne Prozesse im Organspendeablauf verbessern können. So unterstützt das automatisierte elektronische Screeningtool DETECT Krankenhäuser dabei, mögliche Organspenderinnen und -spender auf der Intensivstation zu identifizieren. Um die begrenzte Zahl der zur Verfügung stehenden Organe optimal zu nutzen, eignen sich Verfahren wie die Maschinenperfusion oder die Fotodokumentation der Spenderorgane im Spendeprozess. Sie können die Qualität und Sicherheit des Organspendeprozesses und der Spenderorgane optimieren, sodass möglichst viele Organe erfolgreich transplantiert werden können. Der Medizinische DSO-Vorstand betont: „Gemeinsam mit unseren Partnern in den Kliniken werden wir uns weiter mit allen Kräften dafür einsetzen, dass möglichst vielen Patientinnen und Patienten geholfen werden kann.“ Deutschland bildet im internationalen Vergleich immer noch ein Schlusslicht bei der Organspende und profitiert im Eurotransplant-Verbund von anderen Mitgliedsländern, indem es mehr Organe erhält, als es abgibt.
Rahmel appelliert dabei auch an die Bevölkerung, zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Denn ohne Zustimmung der Verstorbenen selbst oder deren Angehörigen ist in Deutschland keine Organspende möglich. Der Mediziner verweist dabei auch auf das Organspende-Register, das im Laufe des Jahres online gehen soll. Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist Bestandteil des zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. In diesem elektronischen Verzeichnis können die Bürgerinnen und Bürger zukünftig ebenfalls ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende hinterlegen.