Gailingen, 08.02.2024 (lifePR) – Das Hegau-Jugendwerk ist weiterhin "Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung" und somit befugt, die jungen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit einer neurologischen Erkrankung im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) intensiv auf eine Ausbildung oder Beschäftigungsaufnahme vorzubereiten.
Im Hegau-Jugendwerk können sich Jugendliche mit einer neurologischen Erkrankung im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) intensiv auf eine Ausbildung oder Beschäftigungsaufnahme vorbereiten. Die sogenannte BvB wird in der Regel von der Agentur für Arbeit für einen Zeitraum von 12 – 24 Monaten genehmigt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Für die Aufrechterhaltung des Zertifikats wurde vor kurzem in unserer Rehaeinrichtung ein Überwachungsaudit vor der erneuten Re-Zertifizierung 2025 durchgeführt.
In großer Runde verschiedener Fachbereiche wurde die Auditorin Susanne Haiber von der Zertifizierungsstelle Zertsozial zum AZAV-Überwachungsaudit im Neurologischen Krankenhaus und Rehazentrum in Gailingen willkommen geheißen.
Das multiprofessionelle Team schilderte, wie wichtig eine individuelle und bedürfnisorientierte Förderung bei der Vorbereitung auf eine Ausbildung ist. Für jede/n BvB-Teilnehmer/in wird anhand ihrer Interessen, beruflichen Fähigkeiten, Einschränkungen und Neigungen in regelmäßigen interdisziplinären Fallbesprechungen ein individueller Förderplan erstellt und bei Bedarf angepasst. Die BvB im Hegau-Jugendwerk zeichnet sich durch eine Vielfalt an fachtherapeutischen Bereichen aus, wodurch beispielsweise Menschen mit Aphasie (Sprachstörung/Sprachverlust nach einer Hirnschädigung) sprachlich vereinfachte Schulungsunterlagen und logopädisches Training im beruflichen Setting erhalten. Diese besondere Art der Förderung wurde bereits 2010 im Hegau-Jugendwerk entwickelt und stetig verbessert.
Bei einem Rundgang in den Berufsbereichen „Wirtschaft und Verwaltung“ und „Elektrotechnik“ bekam die Auditorin einen Einblick in die räumliche Ausstattung und die berufsnahen Übungen. Im Anschluss zeigte eine junge BvB-Teilnehmerin, die eine kaufmännische Ausbildung anstrebt, ihre Bewerbungsmappe, die sie vor kurzem mit der Berufstherapeutin für ein bevorstehendes zweiwöchiges Praktikum erarbeitet hat.
Neben den beiden genannten Berufsbereichen Elektrotechnik und Wirtschaft & Verwaltung, verfügt die Abteilung über vier weitere Bereiche, in denen die BvB-Teilnehmer/innen berufsnahe Tätigkeiten und den Einsatz von speziellen Hilfsmitteln üben können. Dies sind die Bereiche Hauswirtschaft, Holztechnik und Metalltechnik sowie Technische Kommunikation.
Nach der zweitägigen Prüfung bestätigte die Auditorin die Einhaltung aller Normen und betonte im Abschlussgespräch die qualitätsorientierte Arbeitsweise und die gute Zusammenarbeit des interdisziplinären Teams. Die engmaschige Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen (Berufstherapie, Sozialdienst, Psychologischer Dienst, Logopädie etc.) während einer BvB-Maßnahme wurde als besonders wertvoll und positiv von der Auditorin wahrgenommen.