Stuttgart, 03.05.2024 (lifePR) – Multiple Sklerose (MS) kann, muss jedoch nicht zu bleibenden Behinderungen führen. Ab welchem Ausmaß der Beeinträchtigungen es sich um eine Schwerbehinderung handelt und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, erklärt Stephan Cladder, Richter am Sozialgericht, Konstanz, im AMSEL-Vortrag „Grundlagen im Schwerbehindertenrecht – am Beispiel der Multiplen Sklerose“. Der Fachvortrag findet in Kooperation mit der AMSEL-Kontaktgruppe Konstanz am Mittwoch, 15. Mai 2024, 18:30 Uhr im Kulturzentrum am Münster, Wessenbergstraße 43, Konstanz, statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung beim AMSEL-Landesverband ist erforderlich, Tel. 0711 697860, E-Mail: seminare@amsel.de. AMSEL, Aktion Multiple Sklerose Erkrankter, Landesverband der DMSG in BadenWürttemberg e.V., ist seit 50 Jahren Fachverband, Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation für Menschen mit MS und ihre Angehörigen.
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Je nach Ausmaß der festgestellten Behinderung wird der Grad der Behinderung (GdB) (auf einer zehnstufigen Skala) zwischen 20 und 100 festgesetzt. Maßgeblich dafür sind alle Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art. Der GdB soll die Auswirkungen der Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft abbilden. Der Vortrag befasst sich mit dem Ablauf des Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahrens im Bereich des Schwerbehindertenrechts und beleuchtet die wichtigsten Aspekte von der Antragsstellung über den Widerspruch bis hin zur gerichtlichen Entscheidung – unter anderem das Verhalten des/der Betroffenen im Umgang mit dem Versorgungsamt, die Voraussetzungen von Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht und die Maßstäbe, nach denen der GdB im Bereich der Multiplen Sklerose gebildet wird.