München, 17.12.2024 (lifePR) – Die Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministeriums wirft ihre Schatten voraus. Die Einrichtungen im Freistaat versuchen sich bestmöglich auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen. Das Bayerische Gesundheitsministerium ist bestrebt, die Kliniken hierbei unterstützend zu begleiten. Dies zeigte sich auch bei der jüngsten Sitzung des Bayerischen Krankenhausplanungsausschusses. Der VPKA Bayern begrüßt dies ausdrücklich.

„Wir haben hier in Bayern sehr viele Fachkliniken. Diese sind für die qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung von immenser Bedeutung. Die Einrichtungen versuchen sich jetzt bestmöglich auf das KHVVG einzustellen“, erläutert VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger. „In Bayern gibt es bestehende landesrechtliche Regelungen bezüglich der Zuordnung von Krankenhäusern zu verschiedenen Versorgungsstufen. Fachkliniken sind hier dem `Level F´ zugeordnet. Einrichtungen, die auf Landesebene das `Level F´ innehaben, werden hoffentlich auch im Rahmen der Reform gute Chancen haben, eine Einstufung als Fachklinik zu erhalten. Eine solche geht mit bestimmten Sonderregelungen einher. Diesen Häusern wird es beispielsweise erlaubt sein, bestimmte Fachbereiche nicht selbst vorhalten zu müssen, sondern durch Kooperationen abzudecken. Aus unserer Sicht ist das eine absolut sinnvolle Vorgehensweise, denn es wäre vollkommen utopisch und noch dazu unsinnig, müsste jede Fachklinik als Strukturvoraussetzungen nun noch auf die Schnelle eine eigene Innere Abteilung, eine Fachabteilung für Chirurgie, Radiologie oder Ähnliches aufbauen, nur um auch künftig im bestehenden und bewährten Leistungsportfolio weiterarbeiten zu können. Angesichts dessen ist es für die Häuser, die Fachkliniken sind, jetzt von existenzieller Bedeutung, das Level F zu bekommen und zu behalten.“

Im Rahmen der letzten bayerischen Krankenhausplanungssitzungen stellten mehrere Einrichtungen Anträge zur Einstufung als Level F-Einrichtung. „Diese Häuser erfüllen bereits alle Voraussetzungen als Fachklinik, sind jedoch teilweise noch der Versorgungsstufe 1 zugeordnet. In Anbetracht der Krankenhausreform laufen die betroffenen Kliniken Gefahr, den 1i-Einrichtungen zugeschlagen zu werden“, so Dr. Stenger.

„Gesundheitsministerin Judith Gerlach und ihr Ministerium haben die Problematik verstanden und stehen den Kliniken auch im Zuge der Krankenhausplanung bei ihren jeweiligen Planungsschritten unterstützend zur Seite“, lobt sie und unterstreicht: „Das bedeutet in keinster Weise, Einrichtungen fälschlicherweise als Fachkliniken zu deklarieren, um jedes kleine Haus am Markt zu halten. Das ist nicht Sinn der Sache. Vielmehr geht es um die Sicherung von qualitativ hochwertigen bestehenden und bewährten Strukturen und darum, für die Reform bestmöglich aufgestellt zu sein.“

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