Frankfurt/Main, 26.03.2026 (lifePR) – Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) übt deutliche Kritik an der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) vom 11. März 2026, die Vergütung der ambulanten ärztlichen und psychologischen psychotherapeutischen Leistungen ab dem 01.04.2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die LÄKH ruft die hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Diana Stolz, dazu auf, beim Bundesministerium für Gesundheit in Berlin den Beschluss des Bewertungsausschusses zu beanstanden und alles dafür zu tun, dass dieser nicht umgesetzt wird.
Die Entscheidung des EBA werde nach einhelliger Meinung der LÄKH fatale Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten durch ärztliche Psychotherapeuten, Fachärztinnen und Fachärzte für psychosomatische Medizin und Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie haben.
Hoher und ständig steigender Bedarf an Psychotherapie
Die Ärztinnen und Ärzte weisen darauf hin, dass psychische Störungen zu den drei häufigsten Krankheitsarten an den Arbeitsunfähigkeitstagen in Deutschland gehören. Dass Krankschreibungen aufgrund von Depressionen oder Burnout, was oft zu langen Ausfallzeiten führt, kontinuierlich ansteigen. Und dass die häufigsten Ursachen für eine vorzeitige Berentung in Deutschland in erster Linie psychische Erkrankungen sind.
Nicht an falscher Stelle sparen
Dass die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssen, stehe außer Frage, so die LÄKH. Es sei aber paradox, dass gerade dort gespart werden soll, wo nicht nur ein Mangel an Versorgungskapazität, sondern auch der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfinde.
Durch den EBA-Beschluss werde nicht nur der in den letzten Jahren beschleunigte Ausbau der psychotherapeutischen Therapieangebote ausgebremst, vielmehr auch die ambulante ärztliche Versorgung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin sowie für Psychiatrie und Psychotherapie geschwächt und gefährdet.
Schon jetzt könnten in Hessen die aus Altersgründen freiwerdenden ambulanten Facharztsitze für Psychosomatische Medizin und Facharztsitze für Psychiatrie und Psychotherapie nur noch selten
nachbesetzt werden. Honorarkürzungen würden den Anreiz, sich als Psychosomatiker
oder Psychiater nieder zu lassen, gewiss nicht fördern. Das Nachsehen würden vor allem die Patientinnen und Patienten haben, deren Nachfrage nach ärztlich psychotherapeutischen Leistungen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist.
Fazit der LÄKH-Delegiertenversammlung: Eine Absenkung der ambulanten psychotherapeutischen, psychosomatischen und psychiatrischen Honorare sei gesundheitspolitisch eine völlig absurde Entscheidung und in keiner Art und Weise nachvollziehbar.