Düsseldorf, 22.09.2026 (lifePR) – Viele Zahnschmerzen lassen sich durch regelmäßige Vorsorge vermeiden. Dennoch gehören sie laut Robert Koch-Institut zu den häufigsten Gesundheitsbeschwerden in Deutschland. Auch die aktuelle Deutsche Mundgesundheitsstudie zeigt, dass Karies und Parodontitis zentrale Präventionsthemen sind. Für die ARAG Experten ist der In-ternationale Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar Anlass, genauer hinzuschauen.

Was die gesetzliche Krankenkasse leistet
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnbehandlungen die medizinisch notwendige Regelversorgung. Dazu zählen Kontrolluntersuchungen, einfache Füllungen oder bestimmte Formen des Zahnersatzes. Wer sich jedoch für hochwertigere Materia-lien, langlebigere oder ästhetisch anspruchsvollere Lösungen entscheidet, muss die Mehrkosten selbst tragen.

Wann Zahnärzte über Kosten informieren müssen
Zahnärzte sind nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich zur Aufklärung verpflich-tet. Nach Paragraf 630c Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Patienten informiert werden, sobald erkennbar ist, dass eine Behandlung ganz oder teilweise selbst zu zahlen ist. Diese Information muss laut der ARAG Experten vor Behandlungs-beginn erfolgen und in Textform vorliegen, zum Beispiel als Heil- und Kostenplan bei größeren Eingriffen. Die Rechtsprechung bestätigt diese Pflicht: Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass ein Zahnarzt schadensersatzpflichtig sein kann, wenn er nicht ausreichend über die finanziellen Folgen einer Behandlung aufklärt (Az.: 1 U 15/16). Hat der Patient das Honorar schon beglichen, richtet sich der Schadensersatz auf Rück-zahlung; hat er noch nicht gezahlt, muss er das Honorar nicht begleichen.

Was passiert, wenn sich der Preis plötzlich ändert
Auch während einer laufenden Behandlung gilt eine Informationspflicht. Kommt es zu erheblichen Mehrkosten, müssen Patienten darüber umgehend informiert werden. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) schreibt diese Transparenz vor, wenn sich der Behandlungsaufwand deutlich erhöht.

Solche Mehrkosten können zum Beispiel entstehen, wenn eine Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt als geplant, zusätzliches Material benötigt wird oder sich der Eingriff als medizinisch komplizierter erweist als zunächst angenommen. Erfolgt in solchen Fäl-len keine ordnungsgemäße Aufklärung über die zusätzlichen Kosten, kann der Vergü-tungsanspruch des Zahnarztes gekürzt werden.

Welche Behandlungsoptionen bekannt sein sollten
Gibt es mehrere medizinisch sinnvolle Behandlungsoptionen mit unterschiedlichen Kos-ten, müssen Zahnärzte gegenüber dem Patienten auch günstigere Alternativen kom-munizieren. Erfolgt dies nicht, so entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Hamm, ist die Einwilligung unwirksam und der Zahnarzt verliert seinen Vergütungsan-spruch (Az.: 26 U 35/13).

Wie wirksame Vorsorge aussieht
Ein wichtiger Faktor zur Kostenbegrenzung ist die Vorsorge. Dazu gehören regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt sowie eine gründliche Zahnpflege zu Hause. Dazu zählt das Zähneputzen morgens und abends mit fluoridhaltiger Zahnpasta ebenso wie die Reinigung der Zahnzwischenräume.

Fluorid stärkt den Zahnschmelz und schützt die Zähne vor Säureangriffen. Kaugummis mit dem Zuckerersatzstoff Xylit können nach dem Essen zusätzlich helfen, die Bildung von Zahnbelag zu reduzieren, da bestimmte Kariesbakterien diesen Stoff nicht verwer-ten können. Solche ergänzenden Maßnahmen können die Zahngesundheit unterstützen, ersetzen die tägliche Zahnpflege jedoch nicht.

Welche Zuschüsse ein lückenloses Bonusheft abdeckt
Wer sein Bonusheft lückenlos führt, kann bei Zahnersatz höhere Zuschüsse der Kran-kenkasse erhalten. Dieser Bonus bezieht sich ausschließlich auf die Regelversorgung. Höherwertige Versorgungen bleiben auch mit Bonusheft mit zusätzlichen Kosten ver-bunden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 weniger für Zahnersatz zahlen und sich Versicherte auf höhere Eigenanteile einstellen müssen.

Wie sich Eigenanteile senken lassen
Hohe Eigenanteile lassen sich unter Umständen durch eine Zahnzusatzversicherung abfedern. Je nach Tarif können Kosten für Inlays, Kronen, Implantate oder professio-nelle Zahnreinigungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Die ARAG Exper-ten raten, sich frühzeitig zu informieren, da bereits bestehende Zahnschäden in der Regel nicht mitversichert sind.

Welche Rolle Zweitmeinungen, Ratenzahlungen und Behandlungen im Ausland spielen
Verbraucher haben das Recht, vor größeren Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen. Zudem sind Ratenzahlungen bei vielen Zahnarztpraxen möglich und können helfen, finanzielle Belastungen zu verteilen. Zahnbehandlungen im Ausland sollten sorgfältig abgewogen werden, da günstige Preise durch Reise- und Folgekosten, unterschiedliche Qualitätsstandards oder Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Streitfall relativiert werden können.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Nach oben scrollen