Bad Nauheim, 30.03.2026 (lifePR) – Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) fordert die Landesregierung Hessen auf, dem Vorbild des Entwurfs der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu folgen und eine Verpflichtung zur Weiterbildungskooperation von Krankenhäusern im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung im hessischen Krankenhausgesetz zu verankern sowie diesen Entwurf für Hessen um den ambulanten Bereich zu erweitern. Denn vor dem Hintergrund der Krankenhausreform sei es wichtig, auch die ärztliche Weiterbildung mitzudenken.
Wegen Krankenhausreform droht Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten
Nach Überzeugung der LÄKH-Delegiertenversammlung ist eine solche verpflichtende Kooperation im Zusammenhang mit der Krankenhausreform von großer Bedeutung, um die zukünftige fachärztliche Weiterbildung zu sichern. Ansonsten könnte die Spezialisierung und Veränderungen durch die Zuteilung von Leistungsgruppen zu Engpässen in der ärztlichen Weiterbildung führen.
Daher sei es essenziell, dass diese Aspekte bei der Planung und Umsetzung neuer Strukturen im Gesundheitswesen mitgedacht werden. Der Krankenhausplan des Landes Hessen sehe ausdrücklich vor, dass die Krankenhäuser ihre Ausbildungskapazitäten ausbauen und zusätzliche Kapazitäten schaffen sollen, insbesondere in den Bereichen Pflege- und ATA-Schulen (anästhesietechnische Assistenz). Dieses Engagement werde zudem als Auswahlkriterium für die Krankenhäuser verwendet.
Kooperationspflicht sichert fachärztliche Weiterbildung
Durch eine gesetzliche Verankerung der Weiterbildungskooperation würden die Krankenhäuser in Hessen verpflichtet, sich zu Weiterbildungsverbünden zusammenzuschließen. Dies ermögliche wiederum eine strukturierte Rotation für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten und sichere somit die fachärztliche Weiterbildung.