München, 22.01.2024 (lifePR) –
- GKV-Beiträge erreichen neuen Rekord – 31 Mio. Versicherte müssen mehr zahlen als 2023
- Wechsel der Kasse spart bis zu 559 Euro pro Jahr und bringt bessere Leistungen
- Bei Beitragserhöhungen Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2024
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten zum 1. Januar 2024 einen neuen Rekord. Damit steigt bei den Verbraucher*innen auch der Anreiz, die Krankenkasse zu wechseln.
In einer von CHECK24 in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage gaben 14 Prozent der Befragten an, ihre Krankenkasse kürzlich gewechselt zu haben oder dies in absehbarer Zeit tun zu wollen.1 Im Vorjahr wollten nur zwölf Prozent der Befragten die Kasse wechseln.2
„Fast die Hälfte der Kassen hat zum Januar 2024 die Beiträge angehoben“, sagt Dr. Daniel Güssow, Geschäftsführer gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24. „Damit steigen die finanziellen Belastungen für Versicherte und der Wunsch nach einem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse wird stärker.“
Umfrage: Beitragserhöhung ist wichtigster Grund für Krankenkassenwechsel
41 Prozent der Wechselwilligen geben an, dass die aktuelle Beitragserhöhung ihrer Krankenkasse ein Grund für den Wechsel ist. Weitere 30 Prozent nennen eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Beitrag ihrer Krankenkasse als Wechselgrund. Aber auch fehlender Service oder negative Service-Erfahrungen sorgen für den Wunsch, eine neue Krankenkasse zu finden (28 Prozent).3
Am wechselfreudigsten sind Verbraucher*innen zwischen 18 und 24 Jahren. Immerhin 26 Prozent der Versicherten aus dieser Altersgruppe haben kürzlich die Krankenkasse gewechselt oder haben es zeitnah vor. Die geringste Wechselbereitschaft gibt es in der Gruppe der über 55-Jährigen (sechs Prozent), obwohl es auch für diese Gruppe ein signifikantes Sparpotenzial gibt. Insgesamt bleiben knapp drei von vier Befragten voraussichtlich ihrer Krankenkasse treu.
GKV-Beiträge erreichen neuen Rekord – 31 Mio. Versicherte müssen mehr zahlen als 2023
45 der 95 gesetzlichen Krankenkassen, und damit 47 Prozent aller Kassen, haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2024 angehoben. Von den insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind knapp 31 Millionen von Mehrkosten betroffen. Bei neun Krankenkassen liegt der neue Zusatzbeitrag sogar bei zwei Prozent oder darüber. Durch die aktuellen Beitragserhöhungen zahlen Verbraucher*innen bis zu 449 Euro mehr pro Jahr.4 46 Krankenkassen halten ihren individuellen Zusatzbeitrag konstant. Vier Kassen haben ihren Beitrag gesenkt.
Hier geht es zur aktuellen Übersicht über die Zusatzbeiträge 2024
Wechsel spart Beschäftigten bis zu 559 Euro pro Jahr und bringt bessere Leistungen
Versicherte, die bisher bei der aktuell teuersten Krankenkasse mit 2,70 Prozent Zusatzbeitrag versichert sind und zur günstigsten bundesweit verfügbaren Alternative mit 0,90 Prozent wechseln, sparen je nach Einkommen bis zu 559 Euro pro Jahr. Dieser Sparbetrag gilt auch für Unternehmen. Selbständige tragen sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil und können somit jährlich bis zu 1.118 Euro sparen.
„Neben der finanziellen Ersparnis können sich Versicherte durch einen Wechsel auch höhere Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder andere wichtige Zusatzleistungen sichern“, sagt Dr. Daniel Güssow. „Die aktuell günstigsten Krankenkassen bieten häufig umfangreiche Zusatzleistungen. Somit müssen sich Verbraucher*innen nicht zwischen niedrigen Beiträgen und guten Leistungen entscheiden, sondern können im aktuellen Marktumfeld das Beste aus beiden Welten erhalten.“
Bei Beitragserhöhungen Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2024 nutzen
Gesetzlich Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2024, wenn ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Anfang des Jahres erhöht hat. Sie können den Wechsel bis Ende Januar beantragen, um nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Kalendermonaten zum April 2024 Mitglied bei der neuen Krankenkasse zu werden. Unabhängig von einer aktuellen Beitragserhöhung können Versicherte alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln.
„Sind Versicherte mit ihrer Krankenkasse unzufrieden, dann sollten sie jetzt wechseln“, sagt Dr. Daniel Güssow. „Auch ältere Versicherte können die Wechselmöglichkeit sorgenfrei nutzen, da diese unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen vom Gesetzgeber garantiert wird.“
Der Wechsel selbst kann in wenigen Minuten online durchgeführt werden. Eine Kündigung bei der alten Krankenkasse ist dafür nicht nötig, sondern die neu gewählte Kasse meldet die Versicherten in einem elektronischen Verfahren direkt bei der bisherigen Kasse ab. Ganz wichtig: Auch während des Wechsels sind Verbraucher vollumfänglich krankenversichert und können jederzeit zum Arzt gehen.
1Datenbasis: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.139 Personen zwischen dem 2.1. und 4.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Die Frage lautete: Haben Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse in letzter Zeit gewechselt oder haben Sie dies in absehbarer Zeit vor? Antwortmöglichkeiten Ja, ich habe kürzlich gewechselt: fünf Prozent; Ja, ich habe vor, in absehbarer Zeit zu wechseln: neun Prozent; Nein, ich habe nicht kürzlich gewechselt und habe es auch in absehbarer Zeit nicht vor: 73 Prozent; Trifft nicht zu, ich bin nicht gesetzlich krankenversichert: acht Prozent; Weiß nicht/keine Angabe: fünf Prozent
2Nur zwölf Prozent wechseln die Krankenkasse – Beiträge steigen auf Rekordniveau
3Datenbasis: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.139 Personen zwischen dem 2.1. und 4.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Basis: Alle Befragten, die ihre Krankenkasse gewechselt haben oder einen Wechsel vorhaben (281)
4Aktuell erhöhen Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag um bis zu 0,9 Prozentpunkte. Die dargestellten Mehrkosten von 449 Euro ergeben sich aus der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 59.850 Euro auf 62.100 Euro (170 Euro) und die maximale Erhöhung des individuellen Zusatzbeitragssatzes (279 Euro).