München, 25.07.2024 (lifePR) – Zum 1. Juli 2023 setzte die Bayerische Staatsregierung ein schnelles Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte in Kraft, die sogenannte „Fast Lane“. Diese hat sich als erfolgreich erwiesen und soll zum 01. Januar 2025 auch auf Pflegefachhilfskräfte ausgeweitet werden. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) lobt das Modell und die geplante Erweiterung.
„Mit der Fast Lane hat Bayern ein zentralisiertes, digitalisiertes und vereinfachtes Verfahren auf den Weg gebracht. Dieses Instrument ist ein wertvoller Beitrag, um dem dramatischen Pflegekräftemangel etwas entgegenzusetzen“, urteilt VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger. „Als Vertretung von rund 170 privat getragenen Akut- und Rehabilitationskliniken ermutigen wir unsere Mitglieder, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.“
Die Fast Lane in aller Kürze
Im Rahmen der Fast Lane wurden die Anerkennungsverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren ausländischer Pflegefachkräfte am Bayerischen Landesamt für Pflege zentralisiert und modularisierte Anpassungslehrgänge und Vorbereitungskurse geschaffen. Außerdem wurde die Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) optimiert. „Die zuvor oft zähen, langatmigen, uneinheitlichen und umständlichen Verfahren wurden deutlich vereinfacht und beschleunigt“, so Dr. Stenger. „Kliniken haben mit der deutlich serviceorientiert arbeitenden ZSEF nunmehr nur noch einen zentralen Ansprechpartner hinsichtlich der aufenthaltsrechtlichen Prüfung und des Anerkennungsverfahrens ihrer ausländischen Bewerberinnen und Bewerber. Und die KuBB steht ihnen im Vorfeld in allen Fragen des Verfahrens beratend zur Seite.“ Die ausländischen Pflegefachkräfte profitieren ihrerseits von der Möglichkeit der rein digitalen Antragsstellung.
Laut Angaben des Landesamts für Pflege (LfP) wurden in den vergangenen 12 Monaten bereits rund 4.600 Anträge bearbeitet. Zehn Prozent der Antragstellenden stammten aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, ca. 75% aus Drittstaaten. Die Anerkennungsverfahren dauern nur rund fünf Wochen, sofern alle Unterlagen vorliegen.
Externes Feedback wird gehört
„Positiv ist auch, dass das LfP am Feedback der Praktiker des Gesundheitswesens, also dem der beratenden Institutionen, interessiert ist und dieses berücksichtigt. Somit erfolgt eine kontinuierliche Anpassung und Optimierung, die sich an den realen Gegebenheiten orientiert. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch die geplante Ausweitung der Fast Lane auf Pflegefachhilfskräfte, also auf Pflegemitarbeitende mit einer einjährigen Pflegeausbildung. Dieser neue Baustein wird den Kliniken weiterhelfen, dringend benötigtes Personal zu akquirieren.“
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auch unter www.lfp.bayern.de/anerkennung