Ludwigsburg, 08.01.2024 (lifePR) – Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen alle Arztpraxen und Apotheken für das elektronische Rezept (E-Rezept) gerüstet sein. Dies schreibt der Gesetzgeber vor. Die Ärztinnen und Ärzte erstellen das E-Rezept und unterschreiben es digital. Das E-Rezept wird dann sicher verschlüsselt und auf einem speziellen Server online gespeichert. Derzeit ist diese digitale Lösung ausschließlich für gesetzlich Versicherte Standard. Für privat Versicherte soll die Umstellung auf das E-Rezept noch erfolgen.
Für Patientinnen und Patienten bieten sich drei Wege, das E-Rezept einzulösen: Der Weg direkt über die persönliche elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Weg über die Nutzung einer speziell entwickelten App oder der Weg über den Papierausdruck eines Rezeptes mit QR-Code.
Rezeptausgabe über die elektronische Gesundheitskarte (eGK): direkt und komfortabel
Jeder gesetzlich Versicherte verfügt über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) seiner Krankenkasse. Um nach einer Verordnung durch die Ärztin oder den Arzt ein E-Rezept mit der eGK einzulösen, wird diese in das Kartenterminal der Apotheke eingesteckt. Mit der eGK hat die Apotheke Zugriff auf den Server, auf dem das Rezept verschlüsselt gespeichert ist. Dort wird das E-Rezept online abgerufen und eingelöst. Daniela Wolf verantwortet die Umstellung auf das E-Rezept bei der mhplus Krankenkasse – sie erläutert: „Dies ist eine für alle Versicherten komfortable Lösung, denn sie benötigen hierzu ausschließlich ihre eGK. Alles Weitere erledigen die digitalen Instrumente in Arztpraxen und Apotheken.“
Rezept einlösen via App
Versicherte haben die Möglichkeit, die von der gematik entwickelte App „Das E-Rezept“,
auf ihr Smartphone zu laden. Ein Rezept kann dann aus der Arztpraxis papierfrei an die App auf dem Smartphone des jeweiligen Patienten übermittelt werden. Direkt aus der App scannt dann die Apotheke den QR-Code der Verordnung elektronisch ein und händigt sie an die Kundin oder den Kunden aus. Ein Vorteil der App: Sie gibt jederzeit Auskunft über vergangene Verordnungen. Um sich in der App „Das E-Rezept“ anzumelden, benötigen Versicherte ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN. Diese eGK-PIN wird per Post versendet, nachdem man sich in einer mhplus-Geschäftsstelle identifiziert hat. Alternativ ist eine Identifizierung über POSTIDENT mit der Online-Ausweisfunktion (eID) oder in den Postfilialen möglich.
Einlösen des Rezeptes per Papierausdruck
Verfügbar ist auch ein Papierausdruck des Rezeptes, den Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis erhalten können. Das Papierrezept enthält einen aufgedruckten QR-Code, der in der Apotheke eingescannt wird. Die Apotheke ruft das E-Rezept online ab und gibt die verordnete Medikation aus. mhplus Expertin Daniela Wolf betont: „Der Papierausdruck steht für Versicherte bereit, für die eine rein digitale Lösung eine Hürde darstellt. Ziel ist es, dass möglichst viele Versicherte die papierfreien digitalen Wege nutzen, um ihr Rezept einzulösen.“
Auch andere Personen als die Versicherten selbst können das E-Rezept einlösen. Dazu wird der Papierausdruck oder die eGK an eine Person nach Wahl weitergegeben. Die E-Rezept-App besitzt zudem eine Familienfunktion. Damit können auch Angehörige E-Rezepte verwalten und einlösen.